Öffentliches Recht
Das Öffentliche Recht ist der Teil der Rechtsordnung, durch den die Verhältnisse des Bürgers zum Staat sowie die Verhältnisse der Staats- und Verwaltungsorgane untereinander geregelt werden. Das Gegenstück zum öffentlichen Recht bildet das Zivilrecht. Zum öffentlichen Recht gehören insbesondere:
  • das Staatsrecht (Verfassung, Grundgesetz, Staatsorganisationsrecht)
  • das Verwaltungsrecht
  • das Prozessrecht (Zivilprozessrecht, Strafprozessrecht, Verwaltungsprozessrecht)

Während das Zivilrecht von einer übereinstimmenden Vereinbarung der Beteiligten ausgeht, legt im öffentlichen Recht der Staat als Träger der Hoheitsgewalt dem Bürger einseitig Rechte und Pflichten auf.